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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seven Tees für die Nutzung der Indoor-Anlagen von Seven Tees (Stand März 2024)

1. Geltung; Begriffsbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Seven Tees betriebenen Indooranlage auf der Golfanlage Seven Tees und regeln insbesondere die Modalitäten des Erwerbs, der Ausübung und der Beendigung der zeitlich beschränkten Nutzungsberechtigung.

Die Räumlichkeiten werden insgesamt als Indoor-Golfanlage bezeichnet. Nutzungsberechtigter im Sinne dieser Bestimmungen ist geschlechtsunabhängig jede natürliche Person, die die Berechtigung zur Benutzung der Indooranlage nach Maßgabe von Ziff. 2 erworben hat. Aus Gründen verbesserter Lesbarkeit wird nachfolgend bei Personenbezeichnungen lediglich die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Nutzungsberechtigung

Eine Berechtigung zur Nutzung der Indooranlage setz voraus, dass ein verbindlicher Antrag auf Erwerb einer Nutzungsberechtigung über das Online-Buchungssystem Seven Tees gestellt worden ist. Sobald Seven Tees diesen Antrag über das Online Buchungssystem Seven Tees angenommen hat, erwirbt der Antragssteller eine Nutzungsberechtigung; zwischen ihm und der Seven Tees kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Seven Tees ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Nutzungsberechtigung anzunehmen.

Die erworbene Nutzungsberechtigung ist ein persönliches Recht, welches nur dem Nutzungsberechtigten die Befugnis verleiht, die Indooranlage nach Maßgabe der in Ziff. 6 genannten Verhaltensregeln zu nutzen. Sie kann grundsätzlich nicht durch Dritte ausgeübt oder auf Dritte übertragen werden.

Die Berechtigung zur Nutzung der Indooranlage kann erst nach Bezahlung der Nutzungsgebühr wahrgenommen werden.

Für Kindern bis zu einem Lebensalter von neun Jahren ist eine Nutzung der Indoor-Golfanlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Golf-Professionals gestattet. Kindern und Jugendlichen mit einem Lebensalter von zehn bis siebzehn Jahren kann eine Nutzung auch bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung durch einen Erziehungsberechtigten gestattet werden.

3. Nutzungsgebühr

Für die Benutzung des Golfsimulators muss vor Spielbeginn eine Nutzungsgebühr (Platzmiete) über das Online Buchungssystem Seven Tees entrichtet werden. Die Höhe der Nutzungsgebühr ist der Homepage von Seven Tees (https://seventees.de) oder dem Online Buchungssystem Seven Tees zu entnehmen.

4. Nutzungsverhinderung; höhere Gewalt

Buchungen können bis maximal 48 Stunden vor Beginn sowohl über das Online Buchungssystem Seven Tees als auch telefonisch oder in Textform kostenfrei storniert werden.

Soweit der Nutzungsberechtigte von seiner Nutzungsberechtigung nur eingeschränkt oder keinen Gebrauch macht, ist er nicht berechtigt, die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzung der Indooranlage infolge von behördlichen oder staatlichen Anordnungen oder Maßnahmen, Schäden an der Indoor-Golfanlage oder sonstigen von der Seven Tees nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, vorübergehend nicht oder nur teilweise möglich ist. Höhere Gewalt in diesem Sinne meint ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert oder unschädlich gemacht werden kann und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war, wie etwa Krieg, Unruhen, Terrorakte oder Pandemien.

5. Öffnungs- und Spielzeiten

Die Öffnungszeiten der Indooranlage sind durch Aushang sowie im Internet veröffentlicht und können im Übrigen dem Online-Buchungssytem Seven Tees entnommen werden.

Die reguläre Spielzeit in der Indooranlage ist mit 5 Minuten zur vollen und halben Stunde veranschlagt, um nachfolgenden Nutzungsberechtigten den reibungslosen Einstieg zu ermöglichen. Nachspielen oder Vorspielen ist nicht gestattet.

6. Verhaltensregeln

Die Indooranlage ist im allgemeinen Interesse mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung der im Golfsport üblichen Sicherheitsbestimmungen zu nutzen. Im Hinblick auf die dem Indoor-Golf eigenen Rahmenbedingungen ist der Nutzungsberechtigte insbesondere dazu verpflichtet,

  • bei der Schlagausführung auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten;
  • Schwünge mit Golfschlägern ausschließlich innerhalb der Boxen in Richtung des Impactscreens durchzuführen;
  • das eigene Verhalten stets so zu gestalten, dass andere Spieler nicht behindert oder verletzt werden und
  • die Indooranlage ausschließlich mit sauberen Sportschuhen ohne Spikes und sauberen Golfschlägern zu benutzen.

Die Indooranlage darf ausschließlich mit Leihbällen von Seven Tees bespielt werden; die Benutzung eigener Bälle ist ausdrücklich untersagt. Leihbälle sind am Counter erhältlich und nach Abschluss der Nutzung am Counter zurückzugeben.

Die auf den Anlagen von Seven Tees geltende Hausordnung ist zu achten, insbesondere sind auch auf der Indooranlage der Verzehr von Mahlzeiten und das Rauchen strengstens untersagt. Den Anweisungen des Servicepersonals sind jederzeit Folge zu leisten.

Nach dem Ablauf des gebuchten Zeitfensters ist der Golfsimulator unverzüglich freizugeben. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die Indoor-Golfanlage in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen und sich vom Computer ordnungsgemäß abzumelden. Eventuelle Schäden sind sofort Seven Tees als Betreiber zu melden.

7. Zuwiderhandlung

Verstößt der Nutzungsberechtigte grob oder nachhaltig gegen die Verhaltensregeln (Ziff. 6) oder äußert bzw. verhält sich der Nutzungsberechtigte in einer Weise, die für Seven Tees geschäftsschädigend ist, so kann Seven Tees den Ausschluss von der weiteren Benutzung verfügen, ohne den Nutzungsberechtigten von der Verpflichtung zur Zahlung der jeweils gültigen Nutzungsgebühr zu befreien. Weitergehend ist Seven Tees berechtigt, Hausverbot zu erteilen.

Die Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

8. Haftung des Betreibers

Eine Haftung von Seven Tees für jedwede Schäden, insbesondere den Verlust von Eigentum oder die Verletzung der Person des Nutzungsberechtigten, ist grundsätzlich auf die Haftung wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten begrenzt. Seven Tees haftet - vorbehaltlich eines milderen gesetzlichen Haftungsmaßstabs - auch für einfache Fahrlässigkeit, soweit Ansprüche aufgrund von zurechenbaren Körper- bzw. Gesundheitsschäden oder Ansprüche aufgrund von zurechenbaren Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit Ansprüche aus Produkthaftung betroffen sind, haftet Seven Tees verschuldensunabhängig auf Schadensersatz.

Sofern die Haftung von Seven Tees nach den vorstehenden Maßgaben ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Seven Tees. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten Seven Tees nicht zur Verwahrung.

9. Videoüberwachung; Datenschutz

Die Indooranlage wird zur Sicherheit der Besucher und Benutzer bzw. zum Gebäude- und Diebstahlschutz videoüberwacht. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet und nur von Seven Tees verwendet. Insbesondere wird eine Weitergabe an Dritte, soweit dies nicht zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zwingend erforderlich ist, ausgeschlossen. Der Nutzungsberechtigte stimmt zu, dass seine Daten zur Veröffentlichung von Startzeiten und Turnieren und zu Mitteilungen an den Nutzungsberechtigten von Seven Tees verwendet werden dürfen.

10. Rechtsgrundlage/ Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzungsberechtigten und Seven Tees gilt deutsches Recht unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist eine ihrer wirtschaftlichen Absicht entsprechende Regelung zu finden. Gleiches gilt für Regelungslücken.

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